DHPV Pressetext nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Pressetext vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V.: Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts droht Entsolidarisierung der Gesellschaft
26.02.2020 – 12:00
Mit Bestürzung und Bedauern nimmt der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf, den § 217 Strafgesetzbuch (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig zu erklären.
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht viel Zeit und Mühe auf Anhörung und Urteilsfindung verwendet. „Das Urteil kann aber auf lange Sicht zu einer Entsolidarisierung mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in unserer Gesellschaft führen“, so befürchtet Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV.
Das Urteil verwundere umso mehr, als die Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts die Begründung des Gesetzgebers in Bezug auf die Gefahren einer Freigabe der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe selber nicht in Frage stellen. Hierzu zählt, dass die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zu einer gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe führen und sich der assistierte Suizid als normale Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte und kranke Menschen etablieren könne. Die Richter*nnen haben zwar zur Kenntnis genommen, dass dies auch vor dem Hintergrund von Kostendruck und Versorgungslücken um Pflege- und Gesundheitssystem eine reelle Gefahr ist, ebenso wie die Angst, Angehörigen nicht zur Last fallen zu wollen.
Im Ergebnis stellt das Bundesverfassungsgericht aber sein rechtliches Verständnis von Autonomie, Selbstbestimmung und Würde über diese Gefahren. Das sei auch deshalb mehr als bedauerlich, als dass die Richter*innen mit diesem Urteil die 2015 im Bundestag sehr breit, intensiv und fraktionsübergreifend geführte Debatte negieren.
„Besonders schwer wiegt beim Urteil des Bundesverfassungsgericht die Ansicht, dass Suizidbeihilfe nicht nur bei schwerer Krankheit das Recht jedes und jeder Einzelnen sei, sondern in jeder Phase menschlichen Lebens bestehe“, so Hardinghaus.
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